Es wird immer offensichtlicher, dass Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang (CDU) seine Behörde nicht neutral leitet, sondern parteipolitisch für den Kampf gegen die AfD instrumentalisiert. Dies bestätigen nun auch Experten aus dem Verfassungs- und Staatsrecht, die sich mit scharfer Kritik am CDU-Funktionär Haldenwang zu Wort melden. „Präsident Haldenwang überschreitet seine Kompetenzen ganz klar“, erklärt der Verfassungsrechtler Volker Boehme Neßler von der Uni Oldenburg. Damit bezieht er sich auf die unverblümte Aussage Haldenwangs, er wolle mit seiner Behörde die Öffentlichkeit gegen die AfD „wachrütteln“.
Schließlich bestehe Haldenwangs Aufgabe darin, zu beobachten, Informationen zu sammeln und den zuständigen Stellen zur Verfügung zu stellen. Ein politisch agierender Inlandsgeheimdienst wäre hingegen „verfassungswidrig“. Auch der Staatsrechtler Josef Franz Lindner (Uni Augsburg) schlägt in diese Kerbe: Haldenwang habe „bei öffentlichen Äußerungen das beamtenrechtliche Gebot der politischen und parteipolitischen Neutralität zu beachten“. Er dürfe daher nicht „öffentlich dazu aufrufen, die Partei nicht zu wählen oder ähnliches.“ Das leuchtet jedem juristischen Laien ein und versteht sich eigentlich von selbst – zumal sogar der erkennbar instrumentalisierte Verfassungsschutz die AfD noch nicht einmal als gesichert rechtsextrem einstuft.
Haldenwang hatte kürzlich in einem ZDF-Interview skandalöse Äußerungen von sich gegeben: „Nicht allein der Verfassungsschutz ist dafür zuständig, die Umfragewerte zu senken.“ Entlarvender geht es nicht. Die gute Nachricht dabei: Immer mehr Menschen in Deutschland erkennen, dass der politische Aktivismus des Verfassungsschutz-Präsidenten fachlich nicht ernstzunehmen ist – und dass die Diffamierung der AfD nur der Angst um die Pfründe der etablierten Parteien entspringt. Die durchschaubare Kampagne wird daher die anhaltende Erfolgswelle unserer AfD nicht aufhalten können!
++Beitrag übernommen von der AfD Bundesseite++