Anfrage bzgl. “Gefahren durch Windenergieanlagen (WEA)”

2015 Anfragen

AfD Kreistagsfraktion Warendorf, Königsberger Str. 19, 59329 Wadersloh

Kreis Warendorf
Herr Landrat Dr. Gericke
Waldenburger Straße 2
48321 Warendorf

Anfrage bzgl. “Gefahren durch Windenergieanlagen (WEA)”

Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Gericke,

wie Sie wissen werden durch das planwirtschaftliche EEG und die rein ideologisch begründete  “Energiewende” Windenergieanlagen (WEA) zwangsweise durch die Stromverbraucher massiv  subventioniert. Unter rot-grün soll durch den Landesentwicklungsplan und die sich hieraus ergebenden  Regionalpläne der massive Ausbau von WEAs in NRW trotz der vielfältigen technischen Unzulänglichkeiten  forciert werden. Hierbei sind offensichtlich die gesundheitlichen und finanziellen Auswirkungen für die  Bevölkerung und die Verschandelung des Landschaftsbildes und der Naturschutz für die verantwortlichen  Politiker nebensächlich.

Für die AfD-Fraktion im Kreistag Warendorf sollen jedoch Sachverstand, naturwissenschaftlich-technische  Erkenntnisse und Ideologiefreiheit die Grundlagen für die Entscheidungen der Politiker und der Verwaltung  darstellen. Entsprechend hat sich unsere Fraktion, getreu unserem Motto “Mut zur Wahrheit”, als einzige  der Kreistagsfraktionen gegen den Teilplan Energie des Regionalplans ausgesprochen.

Da für uns die Gesundheit und Lebensqualität der betroffenen Bevölkerung, der Schutz der Natur und die  Erhaltung unser Kulturlandschaft im Mittelpunkt stehen, bitten wir die Kreisverwaltung detailliert in der  nächsten Sitzung des Ausschusses Wirtschaft, Umwelt, Planung die nachfolgenden Fragen zu beantworten,  selbstverständlich auch schriftlich.

1. WEAs verursachen Lärm, sowohl hörbaren Lärm als auch Infraschall. Infraschall ist zwar nicht hörbar,  kann aber über das Gleichgewichtsorgan, andere Organe und auch den ganzen Körper der Menschen (und  Tiere) wahrgenommen werden. Laut dem Umweltbundesamt (Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von  Infraschall, 2014, Seiten 57ff) kann Infraschall u.a. folgende krankhafte Veränderungen hervorrufen:

vertikaler Nystagmus (unkontrolliertes Zucken der Augen), Müdigkeit, Benommenheit, Apathie,  Depressionen, Konzentrationseinbußen und Schwingungen der inneren Organe, Verringerung der  Leistung der Herzmuskelkontraktion, Modulation der Stimme, Gefühl der Schwingung des Körpers,  Anstieg des Blutdrucks, Herzratenveränderung, Veränderung der Atemfrequenz, Erhöhung der  Adrenalinausschüttung, veränderte Gerinnungsfähigkeit des Blutes, veränderter Sauerstoffgehalt  des Blutes, starke Veränderung des Blutdrucksystems, Absenkung der Herzfrequenz, Verminderung  der Aufmerksamkeit und der Reaktionsfähigkeit, Sinken der elektrischen Leitfähigkeit der peripheren  Gefäße, Absinken der Hauttemperatur, Abfall der Leistung bei der Lösung serieller  Wahlreaktionsaufgaben, Schwindelanfälle, Schlafstörungen, Schmerzen in der Herzgegend und  Atembeschwerden, signifikante Verschlechterung des Hörvermögens, signifikante Auswirkungen auf  subjektive Wahrnehmungen.

Auch die “Ärzte für Immissionsschutz” (AEFIS) warnen mit ihren Positionspapier “Zu Gesundheitsrisiken  beim Ausbau der erneuerbaren Energien” eindringlich vor den Gefahren durch Infraschall.

Wie bewertet die Verwaltung diese Gefahren hinsichtlich der bestehenden WEAs und der geplanten  Errichtung weiter WEAs im Kreisgebiet?

2. Der periodische Schattenwurf durch die Bewegung des Rotors einer WEA und die Blinkbefeuerung der  Anlagen in der Nacht führen zu Stress und weiteren Folgeerscheinungen, wie Schlafstörungen, Herz- Kreislaufprobleme, Magen-/Darmstörungen und weiteren Leistungsbeeinträchtigungen.

Wie bewertet die Verwaltung diese Gefahren hinsichtlich der bestehenden WEAs und der geplanten  Errichtung weiter WEAs im Kreisgebiet?

3. Laut einem aktuellen Artikel in der Zeitung “Die Welt” vom 02.03. führt in einer Nerzfarm in Dänemark  der durch WEAs in nur 320m Entfernung ausgelöste Infraschall dazu, dass die Weibchen dazu neigen, ihre  Jungen tot zu beißen. Viel gravierender ist jedoch der Anstieg von Missbildungen und Totgeburten. Seitdem  die WEAs in Betrieb sind, soll sich die Anzahl der Totgeburten von ca. 20 auf 500 (bei 4500 Weibchen)  erhöht haben. Dies ist ein Anstieg der Totgeburtenrate dieser hochentwickelten Säugetiere um das 25-  fache! Als Konsequenz daraus hat Dänemark 2013 eine Studie zu den möglichen Gesundheitsgefahren von  WEAs in Auftrag gegeben. Diese Studie wirkt wie ein faktisches Ausbaumoratorium, da die zuständigen  Kommunen aus Rücksicht auf verunsicherte Bürger erst dann wieder neue Windparks zulassen wollen,  wenn 2017 das Ergebnis der Studie über Windkraftgefahren vorliegt. Die Zahl der neuerrichteten WEAs in  Dänemark ist als Folge um über 90% zurückgegangen.

Wie bewertet die Verwaltung diese beunruhigenden Vorfälle in Dänemark hinsichtlich der bestehenden  WEAs und der geplanten Errichtung weiterer WEAs im Kreisgebiet?

Wäre aus Sicht der Verwaltung eine solche Studie auch für Deutschland sinnvoll, um mögliche Gefahren  für die Gesundheit unser Bevölkerung zu erkennen oder auszuschließen?

Hält es die Verwaltung angesichts der möglichen Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung im Kreis  für angebracht, sich präventiv bis zum Vorliegen fundierter Studienergebnisse zu den  Gesundheitsgefahren gegen die Errichtung weiterer WEAs auszusprechen oder zumindest für einen  drastisch höheren Mindestabstand zu Wohnbebauung?

4. Weltweit brennen derzeit etwa 10 WEAs pro Monat. Am 06.07.2012 brannte in der Nähe von Beckum  eine WEA ab, am 21.02.2014 in Echtrop in unserem Nachbarkreis Soest. I.A. kann man diese Brände nicht  löschen. Bei Bränden von WEAs können sich jedoch aus den Carbonfasern der Rotoren lungengängige,  krebserzeugende Partikel bilden. Diese haben nach einer Untersuchung der Bundeswehr eine ähnlich  schädliche Wirkung wie Asbest. Demnach besteht bei dem Brand einer WEA ein erhöhtes Krebsrisiko für  Ersthelfer, Polizeibeamte, Feuerwehrleute und die Anwohner.

Welche Konzepte zum Schutz der Bevölkerung und der Einsatzkräfte bei dem Brand einer WEA hat der  Kreis?

Wie bewertet die Verwaltung diese Gefahren hinsichtlich der bestehenden WEAs und der geplanten  Errichtung weiter WEAs im Kreisgebiet?

5. Laut Hermann Hötker, Leiter des Michael-Otto Instituts kommen pro Jahr bis zu 100 000 Vögel durch  WEAs um. Christian Voigt vom Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin geht in einer  aktuellen Studie von mehr als 250 000 Fledermäusen aus, die pro Jahr durch WEAs getötet werden.

Wie bewertet die Verwaltung diese Zahlen vor dem Hintergrund des Umwelt- und Naturschutzes  hinsichtlich der bestehenden WEAs und der geplanten Errichtung weiter WEAs im Kreisgebiet?

6. Windräder benötigen riesige Fundamente aus mehren tausend Tonnen Stahlbeton. Damit der Boden  das Gesamtgewicht von einigen tausend Tonnen tragen kann, muss er zuvor mithilfe von  Schottergranulat, das in bis zu 30 Meter tiefe Bohrlöcher gepresst wird, verdichtet werden. Dadurch  kommt es zu Beeinträchtigungen des lokalen Wasserhaushalts.

Wie bewertet die Verwaltung die Umweltschäden durch massive Stahlbetonfundamente hinsichtlich  der bestehenden WEAs und der geplanten Errichtung weiter WEAs im Kreisgebiet?

Von welchen Rückbaukosten bzgl. der gesamten Investitionskosten einer WEA geht die Kreisverwaltung  aus?

Was passiert mit den Fundamenten, wenn die Betreiberfirma nach Ablauf der Subventionierung pleite  geht und die Rückstellungen für den Rückbau unzureichend sind?

7. Für die Magnete der Generatoren der Windturbinen wird das Metall Neodym benötigt, dass vor allem in  China unter erheblicher Umweltbelastung abgebaut wird. Bei der Trennung des Neodyms vom geförderten  Gestein entstehen giftige Abfallprodukte, außerdem wird radioaktives Uran und Thorium beim  Abbauprozess freigesetzt. Diese Stoffe gelangen zumindest teilweise ins Grundwasser, kontaminieren so  Fauna und Flora erheblich und werden für den Menschen als gesundheitsschädlich eingestuft.

Wie beurteilt die Verwaltung diese Umweltschäden in Bezug auf den angeblichen Umweltschutzbeitrag  der bestehenden WEAs und möglicher weiter WEAs im Kreisgebiet?

8. Die Juristen Prof. Dr. Michael Elicker und Andreas Langenbahn haben letztes Jahr in ihrer Studie  “Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch Großwindanlagen” besonders die “Schutzpflicht des  Staates” gegenüber seinen Bürgern herausgestellt. Deren Verletzung könnte zur Konsequenz haben, dass  die über die Windkraftanlage entscheidenden Stadträte mit ihrem gesamten Privatvermögen haftbar  gemacht werden können!

Die Autoren stellen fest:

“Aus dem verfassungsrechtlichen Schutzauftrag aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes ergibt  sich für den Staat die Pflicht, “das Leben und die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen zu  schützen, d.h. vor allem auch vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten anderer zu bewahren” (z.B.  Bundesverfassungsgericht, BVerfGE 115, 320/346).”

Nach einer Ausführlichen Darstellung und Diskussion der Gesundheitsgefahren durch insbesondere den  Infraschall der Windkraftanlagen – wobei sie sich auf öffentlich bestätigte Forschungsergebnisse, nämlich  die Darstellungen des Bundesumweltamtes (s.o.) beziehen – kommen Sie zu dem Schluss, dass eine  Gesundheitsgefahr tatsächlich besteht. Diese bei einem Genehmigungsverfahren für Windanlagen nicht zu  berücksichtigen bedeutet, dass sich die am Genehmigungsverfahren Beteiligten persönlich haftbar machen,  und sogar mit ihrem Privatvermögen haften müssen:

“… , wenn entsprechende Gesundheitsschäden bei Betroffenen auftreten, sogar die persönliche  Haftung (!) der dies ermöglichenden Stadtratsmitglieder mit ihrem Privatvermögen ergeben. Die  parlamentarische Indemnität steht nur den Mitgliedern der staatlichen Parlamente, nicht aber den  Mitgliedern der sog. “Kommunalparlamente” zu. Das ist eine Tatsache, die wohl bisher noch nie in  ihrer ungeheuren Tragweite durchdacht wurde.”

Wie bewertet die Verwaltung die Ergebnisse der Studie hinsichtlich der Zustimmung zu der im  wesentlichen positiven Stellungnahme des Kreises Warendorf zur Fortschreibung des Regionalplanes  Münsterland – Sachlicher Teilplan Energie, indem lediglich 600m (entsprechend max. 4H), für  Einzelhäuser gar nur 450m (entsprechend max. 3H) als Abstand einer WEA eingeräumt wird?

Welche Abstandsregel empfiehlt die Verwaltung den Kreistagsmitgliedern um eine persönliche Haftung  der Kreistagsmitglieder nachdrücklich auszuschließen?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christian Blex
Fraktionsvorsitzender