AfD Kreistagsfraktion Warendorf, Königsberger Str. 19, 59329 Wadersloh
Kreis Warendorf
Herr Landrat Dr. Gericke
Waldenburger Straße 2
48321 Warendorf
Anfrage bzgl. “Gefahren durch Windenergieanlagen (WEA)”
Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Gericke,
wie Sie wissen werden durch das planwirtschaftliche EEG und die rein ideologisch begründete “Energiewende” Windenergieanlagen (WEA) zwangsweise durch die Stromverbraucher massiv subventioniert. Unter rot-grün soll durch den Landesentwicklungsplan und die sich hieraus ergebenden Regionalpläne der massive Ausbau von WEAs in NRW trotz der vielfältigen technischen Unzulänglichkeiten forciert werden. Hierbei sind offensichtlich die gesundheitlichen und finanziellen Auswirkungen für die Bevölkerung und die Verschandelung des Landschaftsbildes und der Naturschutz für die verantwortlichen Politiker nebensächlich.
Für die AfD-Fraktion im Kreistag Warendorf sollen jedoch Sachverstand, naturwissenschaftlich-technische Erkenntnisse und Ideologiefreiheit die Grundlagen für die Entscheidungen der Politiker und der Verwaltung darstellen. Entsprechend hat sich unsere Fraktion, getreu unserem Motto “Mut zur Wahrheit”, als einzige der Kreistagsfraktionen gegen den Teilplan Energie des Regionalplans ausgesprochen.
Da für uns die Gesundheit und Lebensqualität der betroffenen Bevölkerung, der Schutz der Natur und die Erhaltung unser Kulturlandschaft im Mittelpunkt stehen, bitten wir die Kreisverwaltung detailliert in der nächsten Sitzung des Ausschusses Wirtschaft, Umwelt, Planung die nachfolgenden Fragen zu beantworten, selbstverständlich auch schriftlich.
1. WEAs verursachen Lärm, sowohl hörbaren Lärm als auch Infraschall. Infraschall ist zwar nicht hörbar, kann aber über das Gleichgewichtsorgan, andere Organe und auch den ganzen Körper der Menschen (und Tiere) wahrgenommen werden. Laut dem Umweltbundesamt (Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall, 2014, Seiten 57ff) kann Infraschall u.a. folgende krankhafte Veränderungen hervorrufen:
vertikaler Nystagmus (unkontrolliertes Zucken der Augen), Müdigkeit, Benommenheit, Apathie, Depressionen, Konzentrationseinbußen und Schwingungen der inneren Organe, Verringerung der Leistung der Herzmuskelkontraktion, Modulation der Stimme, Gefühl der Schwingung des Körpers, Anstieg des Blutdrucks, Herzratenveränderung, Veränderung der Atemfrequenz, Erhöhung der Adrenalinausschüttung, veränderte Gerinnungsfähigkeit des Blutes, veränderter Sauerstoffgehalt des Blutes, starke Veränderung des Blutdrucksystems, Absenkung der Herzfrequenz, Verminderung der Aufmerksamkeit und der Reaktionsfähigkeit, Sinken der elektrischen Leitfähigkeit der peripheren Gefäße, Absinken der Hauttemperatur, Abfall der Leistung bei der Lösung serieller Wahlreaktionsaufgaben, Schwindelanfälle, Schlafstörungen, Schmerzen in der Herzgegend und Atembeschwerden, signifikante Verschlechterung des Hörvermögens, signifikante Auswirkungen auf subjektive Wahrnehmungen.
Auch die “Ärzte für Immissionsschutz” (AEFIS) warnen mit ihren Positionspapier “Zu Gesundheitsrisiken beim Ausbau der erneuerbaren Energien” eindringlich vor den Gefahren durch Infraschall.
Wie bewertet die Verwaltung diese Gefahren hinsichtlich der bestehenden WEAs und der geplanten Errichtung weiter WEAs im Kreisgebiet?
2. Der periodische Schattenwurf durch die Bewegung des Rotors einer WEA und die Blinkbefeuerung der Anlagen in der Nacht führen zu Stress und weiteren Folgeerscheinungen, wie Schlafstörungen, Herz- Kreislaufprobleme, Magen-/Darmstörungen und weiteren Leistungsbeeinträchtigungen.
Wie bewertet die Verwaltung diese Gefahren hinsichtlich der bestehenden WEAs und der geplanten Errichtung weiter WEAs im Kreisgebiet?
3. Laut einem aktuellen Artikel in der Zeitung “Die Welt” vom 02.03. führt in einer Nerzfarm in Dänemark der durch WEAs in nur 320m Entfernung ausgelöste Infraschall dazu, dass die Weibchen dazu neigen, ihre Jungen tot zu beißen. Viel gravierender ist jedoch der Anstieg von Missbildungen und Totgeburten. Seitdem die WEAs in Betrieb sind, soll sich die Anzahl der Totgeburten von ca. 20 auf 500 (bei 4500 Weibchen) erhöht haben. Dies ist ein Anstieg der Totgeburtenrate dieser hochentwickelten Säugetiere um das 25- fache! Als Konsequenz daraus hat Dänemark 2013 eine Studie zu den möglichen Gesundheitsgefahren von WEAs in Auftrag gegeben. Diese Studie wirkt wie ein faktisches Ausbaumoratorium, da die zuständigen Kommunen aus Rücksicht auf verunsicherte Bürger erst dann wieder neue Windparks zulassen wollen, wenn 2017 das Ergebnis der Studie über Windkraftgefahren vorliegt. Die Zahl der neuerrichteten WEAs in Dänemark ist als Folge um über 90% zurückgegangen.
Wie bewertet die Verwaltung diese beunruhigenden Vorfälle in Dänemark hinsichtlich der bestehenden WEAs und der geplanten Errichtung weiterer WEAs im Kreisgebiet?
Wäre aus Sicht der Verwaltung eine solche Studie auch für Deutschland sinnvoll, um mögliche Gefahren für die Gesundheit unser Bevölkerung zu erkennen oder auszuschließen?
Hält es die Verwaltung angesichts der möglichen Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung im Kreis für angebracht, sich präventiv bis zum Vorliegen fundierter Studienergebnisse zu den Gesundheitsgefahren gegen die Errichtung weiterer WEAs auszusprechen oder zumindest für einen drastisch höheren Mindestabstand zu Wohnbebauung?
4. Weltweit brennen derzeit etwa 10 WEAs pro Monat. Am 06.07.2012 brannte in der Nähe von Beckum eine WEA ab, am 21.02.2014 in Echtrop in unserem Nachbarkreis Soest. I.A. kann man diese Brände nicht löschen. Bei Bränden von WEAs können sich jedoch aus den Carbonfasern der Rotoren lungengängige, krebserzeugende Partikel bilden. Diese haben nach einer Untersuchung der Bundeswehr eine ähnlich schädliche Wirkung wie Asbest. Demnach besteht bei dem Brand einer WEA ein erhöhtes Krebsrisiko für Ersthelfer, Polizeibeamte, Feuerwehrleute und die Anwohner.
Welche Konzepte zum Schutz der Bevölkerung und der Einsatzkräfte bei dem Brand einer WEA hat der Kreis?
Wie bewertet die Verwaltung diese Gefahren hinsichtlich der bestehenden WEAs und der geplanten Errichtung weiter WEAs im Kreisgebiet?
5. Laut Hermann Hötker, Leiter des Michael-Otto Instituts kommen pro Jahr bis zu 100 000 Vögel durch WEAs um. Christian Voigt vom Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin geht in einer aktuellen Studie von mehr als 250 000 Fledermäusen aus, die pro Jahr durch WEAs getötet werden.
Wie bewertet die Verwaltung diese Zahlen vor dem Hintergrund des Umwelt- und Naturschutzes hinsichtlich der bestehenden WEAs und der geplanten Errichtung weiter WEAs im Kreisgebiet?
6. Windräder benötigen riesige Fundamente aus mehren tausend Tonnen Stahlbeton. Damit der Boden das Gesamtgewicht von einigen tausend Tonnen tragen kann, muss er zuvor mithilfe von Schottergranulat, das in bis zu 30 Meter tiefe Bohrlöcher gepresst wird, verdichtet werden. Dadurch kommt es zu Beeinträchtigungen des lokalen Wasserhaushalts.
Wie bewertet die Verwaltung die Umweltschäden durch massive Stahlbetonfundamente hinsichtlich der bestehenden WEAs und der geplanten Errichtung weiter WEAs im Kreisgebiet?
Von welchen Rückbaukosten bzgl. der gesamten Investitionskosten einer WEA geht die Kreisverwaltung aus?
Was passiert mit den Fundamenten, wenn die Betreiberfirma nach Ablauf der Subventionierung pleite geht und die Rückstellungen für den Rückbau unzureichend sind?
7. Für die Magnete der Generatoren der Windturbinen wird das Metall Neodym benötigt, dass vor allem in China unter erheblicher Umweltbelastung abgebaut wird. Bei der Trennung des Neodyms vom geförderten Gestein entstehen giftige Abfallprodukte, außerdem wird radioaktives Uran und Thorium beim Abbauprozess freigesetzt. Diese Stoffe gelangen zumindest teilweise ins Grundwasser, kontaminieren so Fauna und Flora erheblich und werden für den Menschen als gesundheitsschädlich eingestuft.
Wie beurteilt die Verwaltung diese Umweltschäden in Bezug auf den angeblichen Umweltschutzbeitrag der bestehenden WEAs und möglicher weiter WEAs im Kreisgebiet?
8. Die Juristen Prof. Dr. Michael Elicker und Andreas Langenbahn haben letztes Jahr in ihrer Studie “Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch Großwindanlagen” besonders die “Schutzpflicht des Staates” gegenüber seinen Bürgern herausgestellt. Deren Verletzung könnte zur Konsequenz haben, dass die über die Windkraftanlage entscheidenden Stadträte mit ihrem gesamten Privatvermögen haftbar gemacht werden können!
Die Autoren stellen fest:
“Aus dem verfassungsrechtlichen Schutzauftrag aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes ergibt sich für den Staat die Pflicht, “das Leben und die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen zu schützen, d.h. vor allem auch vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten anderer zu bewahren” (z.B. Bundesverfassungsgericht, BVerfGE 115, 320/346).”
Nach einer Ausführlichen Darstellung und Diskussion der Gesundheitsgefahren durch insbesondere den Infraschall der Windkraftanlagen – wobei sie sich auf öffentlich bestätigte Forschungsergebnisse, nämlich die Darstellungen des Bundesumweltamtes (s.o.) beziehen – kommen Sie zu dem Schluss, dass eine Gesundheitsgefahr tatsächlich besteht. Diese bei einem Genehmigungsverfahren für Windanlagen nicht zu berücksichtigen bedeutet, dass sich die am Genehmigungsverfahren Beteiligten persönlich haftbar machen, und sogar mit ihrem Privatvermögen haften müssen:
“… , wenn entsprechende Gesundheitsschäden bei Betroffenen auftreten, sogar die persönliche Haftung (!) der dies ermöglichenden Stadtratsmitglieder mit ihrem Privatvermögen ergeben. Die parlamentarische Indemnität steht nur den Mitgliedern der staatlichen Parlamente, nicht aber den Mitgliedern der sog. “Kommunalparlamente” zu. Das ist eine Tatsache, die wohl bisher noch nie in ihrer ungeheuren Tragweite durchdacht wurde.”
Wie bewertet die Verwaltung die Ergebnisse der Studie hinsichtlich der Zustimmung zu der im wesentlichen positiven Stellungnahme des Kreises Warendorf zur Fortschreibung des Regionalplanes Münsterland – Sachlicher Teilplan Energie, indem lediglich 600m (entsprechend max. 4H), für Einzelhäuser gar nur 450m (entsprechend max. 3H) als Abstand einer WEA eingeräumt wird?
Welche Abstandsregel empfiehlt die Verwaltung den Kreistagsmitgliedern um eine persönliche Haftung der Kreistagsmitglieder nachdrücklich auszuschließen?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christian Blex
Fraktionsvorsitzender